Wie läuft eine Strafverhandlung tatsächlich ab? Welche Faktoren beeinflussen die Höhe einer Strafe? Und warum endet nicht jedes Strafverfahren mit einem Urteil? Antworten auf diese Fragen erhielten die Schülerinnen und Schüler der beiden Wirtschaft-und-Recht-Kurse der Q13 bei ihrem Besuch des Amtsgerichts Passau am 20. Oktober 2026.
Gleich drei unterschiedliche Strafverfahren standen auf dem Programm und ermöglichten spannende Einblicke in die Arbeit der Justiz.
Im ersten Fall ging es unter dem Vorsitz von Richter Wendt um die Höhe einer Geldstrafe wegen unerlaubten Cannabisbesitzes. Dabei konnten die Schülerinnen und Schüler nachvollziehen, dass bei der Strafzumessung nicht nur die begangene Tat, sondern auch die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten eine Rolle spielen.
Deutlich turbulenter war der Sachverhalt der zweiten Verhandlung: Ein Angeklagter musste sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Vorausgegangen war eine Verfolgungsjagd mit der Polizei auf der A3 vom Grenzübergang bis zur Anschlussstelle Passau-Mitte. Auch dieses Verfahren endete mit der Verhängung einer Geldstrafe.
Besonders interessant war schließlich der dritte Fall, bei dem der Verdacht der Schleusung im Raum stand. Ein Taxifahrer hatte mehrere Personen vom Passauer Oberhaus bis nach Frankfurt transportiert. Anders als in den beiden vorherigen Verfahren kam es hier jedoch zu keinem Urteil: Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Damit erlebten die Schülerinnen und Schüler an einem einzigen Vormittag drei unterschiedliche Aspekte der Strafrechtspraxis: die Festsetzung einer Geldstrafe, eine Verurteilung zu einer Geldstrafe und die Einstellung eines Verfahrens gegen Auflagen.
Der Gerichtsbesuch machte deutlich, dass die Anwendung des Strafrechts weit über das bloße Nachschlagen von Gesetzesparagrafen hinausgeht. Die Würdigung des konkreten Sachverhalts, die persönlichen Umstände der Angeklagten und die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten des Gerichts spielen dabei eine entscheidende Rolle.
Für die beiden Wirtschaft-und-Recht-Kurse war der Vormittag eine ebenso anschauliche wie lehrreiche Ergänzung zum Unterricht – und eine Gelegenheit, die sonst eher theoretisch behandelten Grundsätze des Strafrechts unmittelbar in der Praxis zu erleben.
Maria Stelzhammer und Berthold Wimmer